Neue Thronfolge in Liechtenstein: Künftig kann eine Frau Fürstin werden
- Andreas Krättli
- vor 7 Stunden
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Ein historischer Moment am Staatsfeiertag: Als Erbprinz Alois auf der Schlosswiese bekannt gab, dass künftig auch Frauen an die Spitze des Fürstenhauses treten können, reagierten die Gäste spontan mit Applaus und Jubel. Eine solche Reaktion mitten in der Ansprache des Erbprinzen erlebt man am Staatsakt nur selten.

Die Änderung des Hausgesetzes war innerhalb der fürstlichen Familie teilweise bereits seit Jahrzehnten ein Thema. Ende vergangenen Jahres wurden die Arbeiten daran konkret aufgenommen. Am Mittwoch vor dem Staatsfeiertag erhielt die Novellierung die notwendige Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Familienmitglieder.
Thronfolge Liechtenstein: Künftig zählt die Erstgeburt
Künftig erhalten weibliche Nachkommen in hausgesetzlichen Fragen dieselben Mitwirkungsrechte wie männliche Mitglieder des Fürstenhauses. Gleichzeitig wird die bisherige männliche Primogenitur durch die absolute Primogenitur ersetzt.
Das bedeutet: In Zukunft entscheidet die Reihenfolge der Geburt. Das erstgeborene Kind steht an erster Stelle der Thronfolge, unabhängig davon, ob es eine Tochter oder ein Sohn ist. Damit kann Liechtenstein künftig auch eine Erbprinzessin und später eine regierende Fürstin haben.
Für die heutige Thronfolge ändert sich allerdings nichts. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend, sondern erst für künftig geborene Nachkommen der Kinder von Erbprinz Alois und Erbprinzessin Sophie.
Bemerkenswert blieb am Staatsfeiertag aber auch die unmittelbare Reaktion auf der Schlosswiese. Noch während der Ansprache setzte Applaus ein, dazu war spontaner Jubel zu hören.
Die neue Regelung wird wohl erst in vielen Jahren konkrete Auswirkungen haben. Der Moment ihrer Bekanntgabe dürfte dennoch in Erinnerung bleiben.
Im Video: podcasthus.li Moderator Andreas Krättli im Gespräch mit Erbprinz Alois zum Staatsfeiertag 2026.
Zum Nachlesen: Die vollständige Ansprache von Erbprinz Alois am Staatsfeiertag 2026 ist hier abrufbar: Zur Ansprache
Von Andreas Krättli

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